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Konsultationspapier der EBA von Leitlinien zur Bewertung von IKT-Risiken
Am hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier von Leitlinien zur Bewertung von IKT-Risiken im aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (SREP) veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen die Umsetzung der EBA Guidelines on common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process („SREP-Leitlinien“, EBA/GL/2014/13), insbesondere der Artikel 258 bis 261, forcieren. Sie sind direkt an die zuständigen Aufsichtsbehörden adressiert. Wie im Falle von Leitlinien in Zusammenhang mit dem Themenbereich SREP üblich, lassen sich aus den aufsichtlichen Prüfungsmodalitäten jedoch indirekt konkrete Anforderungen an die Kreditinstitute ableiten.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind aus operativer und strategischer Sicht eine wertvolle Ressource des modernen Bankensystems. Durch ihre Nutzung sind Institute jedoch auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert, darunter:
dem Anstieg von (neuen) Cyberrisiken zusammen mit dem erhöhten Risiko von Cyberkriminalität und Cyberterrorismus sowie
dem Trend zu Auslagerung von IKT-Leistungen, die oft als Gesamtlösung ausgelagert werden, was zu einer erhöhten Abhängigkeit ...