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Ausfuhrerstattung
• Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2001/17/0057, entschieden, dass die in Art. 47 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 geregelte Frist bei der Beantragung der Ausfuhrerstattung einzuhalten, in einem nachfolgenden Rückforderungsverfahren aber nicht anzuwenden sei, weil Art. 47 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 keine Regelungen über Fristen enthalte, innerhalb derer in einem Rückforderungsverfahren ergänzende Nachweise zu erbringen seien. - (Art. 47 VO [EWG] Nr. 3665/87), (Abweisung)
( u. v. a.)