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Teilbetriebsaufgabe
• Für eine Teilbetriebsaufgabe im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist Voraussetzung, dass alle wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden. Die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb steht einer Teilbetriebsaufgabe entgegen - (§ 24 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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