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Investitionszuwachsprämie bei Teilherstellungs- und -anschaffungskosten
Welche Teilherstellungs- und -anschaffungskosten fallen in die Bemessungsgrundlage
Aufgrund wiederholter Anfragen aus der Kollegenschaft i. Z. m. der Anerkennung von Teilherstellungs- bzw. Teilanschaffungskosten als prämienbegünstige Investitionenmöchten wir ergänzend zu unserem SWK-Beitrag im Heft 3/2004einige Überlegungen zum Problemkreis Investitionszuwachsprämie und Teilherstellungs- bzw. anschaffungskosten veröffentlichen. Diese Überlegungen haben klarstellenden Charakter, da sich die Begünstigung von Teilherstellungskosten eindeutig aus dem Gesetz erschließen lässt.
1. Zum Begriff der „prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter"
Begünstigt sind gem. § 108e Abs. 2 EStG „ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens." Nicht dazu zählen Gebäude sowie die weiteren in Abs. 2 genannten Fälle. Damit ist der Begriff der prämienbegünstigten Investition abschließend definiert. Abs. 3 Z 1 leg. cit. regelt die Ermittlung des Zuwachses, wobei klargestellt wird, dass in den Vergleichszeitraum jeweils die zu aktivierenden Teilbeträge der Anschaffungs- und Herstellungskosten einzubeziehen sind. Dadurch wird der Umfang der Prämienbegünstigung nicht verändert. Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Es muss sich um ein „Wirtschaftsgut"(WG) handeln: Nach der...