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Verhältnis Steuerberater - Klienten
Wer sich steuerlich bindet, prüft, ob sich nicht was Besseres findet
Anlässlich einer Betriebsprüfung steht die steuerberatende Zunft vor einem Dilemma: Einerseits soll den Buchstaben der Steuergesetze Rechnung getragen werden, andererseits gilt es, die Interessen der Klienten bestmöglich zu wahren. Bei diesem Spagat kann es schon passieren, dass der Klient in der Meinung, nicht ausreichend betreut zu werden, die Fronten wechselt, indem er einen neuen Steuerberater engagiert - möglicherweise sogar noch während der laufenden Prüfung. Das ist sicherlich sowohl für den bisherigen steuerlichen Vertreter als auch für die Finanzbehörde eine unangenehme Sache: Ersterem geht ein Klient verloren, Zweitere muss sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen, weil der neue Berater alles daran setzen wird, sein Mandat zu rechtfertigen. Zum Glück kommen solche Rochaden nur sehr selten bzw. eher erst nach einem Prüfungsabschluss vor.
Im Zuge einer Betriebsprüfung bei einem Elektroinstallateur hatten sich mehrere Prüfungsfeststellungen ergeben, die ganz schön ins Geld gingen: Der Abgabepflichtige musste mit einer Steuernachzahlung von rund S 850.000 rechnen. Inwieweit dieses Mehrergebnis von einem anderen Steuerberater zu verhindern bzw. zu reduzieren gewesen wäre, sei...