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Einlage von Beteiligungen
Einlage von Beteiligungen (§ 6 Z 5 EStG)
Ein Stpfl. hat Ende 1992 seine Beteiligung an einer Autohaus GmbH mit den Anschaffungskosten von 210.000 Euro in sein Einzelunternehmen eingelegt und noch 1992 eine Teilwertabschreibung auf 10.000 Euro vorgenommen. Strittig war nun die Einlagenbewertung nach § 6 Z 5 EStG. Der VwGH vertritt die Ansicht, dass die Begrenzung mit den Anschaffungskosten nur für jene Fälle gelte, in denen der Teilwert der einzulegenden Beteiligung höher als die Anschaffungskosten ist. Ansonsten würden Verluste in der Privatsphäre (die bei einem Verkauf nach § 31 nicht ausgleichsfähig wären) über den Umweg der Einlage steuerlich verwertet werden können ().