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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite T 174

Bausparprämie und Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge im Jahr 2006

Die Anpassung der Prämien für das Bausparen ist im § 108 Abs. 1 EStG entsprechend der Entwicklung der Sekundärmarktrendite geregelt. Dabei wird zur Ermittlung der Höhe der Bausparprämie der Durchschnitt der Sekundärmarktrendite (entnommen den Statistischen Monatsheften der österreichischen Nationalbank) für den Zeitraum vom 1. 10. des Vorjahres bis zum 30. 9. des Berechnungsjahres um 25 % vermindert und um 0,8 % erhöht. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte zu runden. Der Prozentsatz darf nicht weniger als 3 und nicht mehr als 8 betragen. Die Berechnung der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2006 ergibt 3 % ( GZ 010203/0547-VI/7/2005). Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird im Jahr 2005 8,5 % betragen (gemäß § 108 g Abs. 1 Z 3 EStG Bausparprämie plus 5,5 %).

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