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Gerichtsgebühren
• Auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung findet die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs. 2 JN keine Anwendung. - (§ 14 GGG), (Abweisung)
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