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Geschäftsführer: DB
• Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom , 2003/13/0018 ist aus der Besorgung der Geschäftsführung einer GmbH eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus abzuleiten, woraus sich die DB-Pflicht von den Geschäftsführerbezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ergibt. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
(, 2003/15/0056, 0043)