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Einheitswert: Ermittlung
• Zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut besteht ein enger Zusammenhang. Zur Ermittlung des Einheitswertes sind Fremdmittel zwingend den aktiven Wirtschaftsgütern zuzuordnen, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sie finanziert haben. - (§ 64 Abs. 1 BewG), (Abweisung)
(, 0118)