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SWK 19, 1. Juli 2005, Seite W 112
Gesellschaftsrecht: Entscheidungen des OGH
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Genossenschaft | Genossenschaftsanteile werden durch übereinstimmende Willenseinigung erworben. Hinzu
kommt eine schriftlich Beitrittserklärung, die - auch schlüssig - vom Vorstand der
Genossenschaft angenommen werden
muss. Bis zur Annahme ist die Mitgliedschaft auflösend bedingt. Wird die
Beitrittserklärung nicht binnen angemessener Frist angenommen, kommt es zu keiner
Mitgliedschaft. ( w) |
Bank | Ein Mitverschulden des Kunden, das die Schadenersatzpflicht des Anlageberaters
mindert, kann schon dann in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Unrichtigkeit der
Anlageberatung hätte auffallen müssen. (, 1 Ob 231/04 h) |
GmbH | Ein Zustimmungs- oder Aufgriffsrecht eines anderen Gesellschafters erlischt, wenn er
darauf verzichtet, wenn er es in der dafür vorgesehenen Frist nicht ausübt oder wenn
er der Veräußerung der Anteile zustimmt. Bis dahin hat es absolute Wirkung, sodass ein
verkaufter Geschäftsanteil unverändert dem Verkäufer zusteht. ( x) |
GmbH | Nach ständiger Rechtsprechung wird die Vertret... |