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SWK 19, 1. Juli 2005, Seite W 112

Gesellschaftsrecht: Entscheidungen des OGH

Johannes Peter Gruber

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Genossenschaft
Genossenschaftsanteile werden durch übereinstimmende Willenseinigung erworben. Hinzu kommt eine schriftlich Beitrittserklärung, die - auch schlüssig - vom Vorstand der Genossenschaft angenommen werden muss. Bis zur Annahme ist die Mitgliedschaft auflösend bedingt. Wird die Beitrittserklärung nicht binnen angemessener Frist angenommen, kommt es zu keiner Mitgliedschaft. ( w)
Bank
Ein Mitverschulden des Kunden, das die Schadenersatzpflicht des Anlageberaters mindert, kann schon dann in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Unrichtigkeit der Anlageberatung hätte auffallen müssen. (, 1 Ob 231/04 h)
GmbH
Ein Zustimmungs- oder Aufgriffsrecht eines anderen Gesellschafters erlischt, wenn er darauf verzichtet, wenn er es in der dafür vorgesehenen Frist nicht ausübt oder wenn er der Veräußerung der Anteile zustimmt. Bis dahin hat es absolute Wirkung, sodass ein verkaufter Geschäftsanteil unverändert dem Verkäufer zusteht. ( x)
GmbH
Nach ständiger Rechtsprechung wird die Vertret...

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