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ÖBA 7, Juli 2022, Seite 490

Delegierte Verordnung (EU) zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht

Mit der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) wird ein Rahmen für die Festlegung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen, um so die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern. In diesem Zusammenhang werden die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (environment, social and governance, ESG) in das europäische Finanzsystem integriert. Anhand der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 wird die Taxonomie-Verordnung vor allem in folgenden Punkten konkretisiert:

  • Es werden technische Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, welche Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zu Anpassung an den Klimawandel leisten und keine anderen relevanten Umweltziele erheblich beeinträchtigen.

  • Zudem werden die Inhalte und die Darstellung von Informationen, die von Unternehmen in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, festgelegt.

Mit der im März 2022 veröffentlichten Delegierten Verordnung wird eine Änderung der vorgenannten Delegierten Verordnungen vorgenommen.

Finanzmärkten und Anlegern soll damit geholfen werden, unter stren...

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