zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 159

Gesamtbetrag der Einkünfte - Veranlagungsfreibetrag


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesamtbetrag der Einkünfte
Hier können Sie (müssen aber nicht) den Gesamtbetrag der Einkünfte einsetzen. Positive Einkünfte sind zu addieren, Verluste sind abzuziehen.
Für das Veranlagungsverfahren spielt es keine Rolle, ob Sie diese Zeile ausfüllen oder nicht. Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die Einkünfte und druckt Ihren Einkommensteuerbescheid aus aufgrund der Angaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung an den Stellen, die eine Kennzahl haben, machen, und allenfalls aufgrund der Angaben in den Lohnzetteln, welche die Finanzverwaltung von den Arbeitgebern erhalten hat. Trotzdem sollten Sie die Summe berechnen und einsetzen, damit Sie den Einkommensteuerbescheid leicht überprüfen können.
Veranlagungsfreibetrag
Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 € abzuziehen. Der Freibetrag vermindert S. S 160sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 € übersteigen. Wenn der Saldo der Einkünfte, die Sie neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hatten, zwischen 730 € und 1.460 € bleibt, kommt es zu einer Ermäßigung der steuerpflichtigen Einkünfte; wenn die nicht lohnsteuerpflich...

Daten werden geladen...