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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 155
Einkünfte als Beteiligter
Einkünfte als Beteiligter
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Bei einer Beteiligung an einer Hausgemeinschaft mit
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgt eine einheitliche und gesonderte
Feststellung der Einkünfte. Diese Feststellung ist für den Einkommensteuerbescheid
bindend. Bei der elektronischen Einreichung der Einkommensteuererklärung ist dann
die Steuernummer des Feststellungsfinanzamtes einzugeben und das vorläufige
Ergebnis, soferne dieses noch nicht festgestellt worden ist. |
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