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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung
Wegen der elektronischen Kontrolle der Steuererklärungen 2004
hat der Alleinvermieter von Grundstücken und Gebäuden die Beilage E
1b ausgefüllt beizulegen oder elektronisch zu übermitteln. Bei
Vermietungsgemeinschaften (Miteigentumsgemeinschaften) ist der Einkünfteanteil aus der
Beilage E 106b anzugeben. Der Vordruck E 106b wird vom Finanzamt vorausgefüllt
(gesondert) zugesandt. Berichtigen oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die
vorgedruckten Angaben. Wurde Ihnen kein Vordruck E 106b zugesandt, sollten Sie die
erforderlichen Angaben auf dem Formular E 106b-E machen.
Mit den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die Rz. 6401 bis 6534
der EStR 2000.
Zu erklären sind unter anderem: Einkünfte aus der
Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere
von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen,
Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder
einer Eigentumswohnung, aus der Unte...