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EBA-Diskussionspapier zur Stellung von Umweltrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmenwerk veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlichte am ein Diskussionspapier (EBA/DP/2022/02) zur Stellung von Umweltrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmenwerk. Das Diskussionspapier untersucht, inwieweit der derzeitige aufsichtsrechtliche Rahmen umweltbedingte Risiken angemessen berücksichtigt und ergründet im Zusammenhang mit den Mandaten in Art. 501c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) und in Art. 34 der Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation, IFR) die potenzielle Rechtfertigung für eine aufsichtsrechtliche Behandlung von Engagements, die in erheblichem Maße mit ökologischen und/oder sozialen Zielen verbunden sind, sowie von Engagements, die ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen unterliegen.
Die vorliegende Analyse beachtet dabei vor allem die Risiken in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Tätigkeiten, die mit Umweltzielen und -auswirkungen verbunden sind. Zudem wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsanforderungen die zugrunde liegenden Risiken adäquat widerspiegeln und letztlich die Widerstandsfähigkeit der Institute gegenüber solchen Risiken unterstützen.
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