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ÖBA 7, Juli 2022, Seite 473

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202207047301

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe

Bis 20. Mai lief die Begutachtung für eine Verordnung gemäß § 23h BWG, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Bundessparte konnte durch intensive Bemühungen erreichen, dass die VO statt mit 1. Juli mit 1. August in Kraft tritt, um zumindest eine gewisse Vorbereitung zu ermöglichen.

Die FMA hat sich bei dem VO-Entwurf an die Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom gehalten und folgende Maßnahmen vorgeschrieben:

  • eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,

  • eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 10% und

  • eine maximale Laufzeit i. H. v. 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.

  • Weiters wird empfohlen, dass die Summe aller neu vergebenen Kredite, die innerhalb eines Halbjahres unter eines der oben angeführten Ausnahmekontingente fallen, maximal 20% des neuvergebenen Kreditvolumens im selben Zeitraum ausmachen.

  • Weiters wird aufgrund intensiver Bemühungen der Bundessparte eine personenbezogene Freigrenze i. H. v. € 50.000 (Summe aller privaten Wohnimmobilien...

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