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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Seite 4 der
Einkommensteuererklärung
Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit
Es ist nicht notwendig und von Seiten des Finanzamtes auch gar
nicht erwünscht, dass Sie der Einkommensteuererklärung Lohnzettel (Formular L 16)
beilegen, weil die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Lohnzettel direkt an die
Finanzverwaltung zu schicken. Das Finanzamt speichert die in den von den Arbeitgebern
eingesandten Lohnzetteln enthaltenen Daten und verwendet bei der Ausstellung des
Steuerbescheides nur diese Daten. Die Angaben auf den Lohnzetteln, die Sie eventuell der
Steuererklärung beilegen, sind für das Finanzamt uninteressant.
Trotzdem
ist zu empfehlen, dass Sie sich von den Arbeitgebern die Lohnzettel geben lassen und
diese zu der bei Ihnen bleibenden Kopie der Steuererklärung nehmen, damit Sie den
Überblick über Ihre steuerpflichtigen Einkünfte behalten. Das Finanzamt gibt im
Einkommensteuerbescheid bekannt, welche steuerrelevanten Daten (steuerpflichtige Bezüge,
anrechenbare Lohnsteuer usw.) in den Lohnzetteln von den Arbeitgebern gemeldet un...