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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 238

Umgehende Entrichtung einer Restschuld


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Umgehende Entrichtung einer Restschuld
Im Steuererklärungsformular wird darauf hingewiesen, dass nachteilige Folgen der nicht zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Vollstreckungsmaßnahmen, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens) durch umgehende Entrichtung der Restschuld vermieden werden können. Damit bringt die Finanzverwaltung zum Ausdruck, dass die Bekanntgabe der Restschuld in der Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige im Sinne des § 29 Finanzstrafgesetz angesehen wird.
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