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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 238

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften


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Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften
Hier ist die Summe der entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. der durchgeführten Gutschriften anzugeben.
Unternehmer haben bereits ab 2003 ihre Voranmeldungen elektronisch einreichen müssen. Zu verschiedenen Fragen siehe Peter Kolacny (SWK-Heft 12/2003, Seite S 376) und Erich Waldecker (SWK-Heft 13/2003, Seite S 393).
Verprobung mit der Buchhaltung
Nachdem die Zahlen der Umsatzsteuererklärung feststehen, ist eine Verprobung mit der Gewinn- und Verlustrechnung oder mit der Überschussrechnung und eine Darstellung des Zusammenhanges der Zahlen der Gewinnermittlung mit den Zahlen der Umsatzsteuerermittlung dringend zu empfehlen. Die Verprobung dient der eigenen Sicherheit, dass die in der Umsatzsteuererklärung angegebenen Zahlen richtig sind, und der leichteren Überprüfbarkeit.
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