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Feststellungsinteresse bei Geltendmachung eines Konvertierungsschadens
https://doi.org/10.47782/oeba202012088901
§§ 1295, 1296, 1489 ABGB; § 226, 228 ZPO
Auch in Anlegerfällen kommt ein Feststellungsbegehren dann nicht in Betracht, wenn bereits ein Begehren auf Geldersatz oder auf „Naturalrestitution“ möglich ist. Auch bei Geltendmachung des Konvertierungsschadens ist grundsätzlich eine auf Naturalrestitution gerichtete Leistungsklage auf Rückkonvertierung und pflichtgemäße Weiterführung des Kreditkontos zu erheben, und zwar gerade dann, wenn der rechnerische Schaden noch nicht feststeht und ein reines Zahlungsbegehren daher nicht beziffert werden kann.
Aus der Begründung:
Die bekl Bank gewährte der (später am verstorbenen) Ehegattin des Kl in deren Eigenschaft als Unternehmerin in den Jahren 2005 bzw 2011 drei Kredite, darunter (am ) einen in CHF geführten FX-Kredit über € 520.130 mit einer Endfälligkeit zum (Kredit 1). Als Sicherheiten verfügte die Kreditnehmerin ua über zwei Lebensversicherungen und über zwei Wertpapierdepots bei der Bekl.
Da die SNB am die seit bestehende Kursstützung zur Anbindung des CHF an den Euro (zum Kurs € 1 = CHF 1,2) aufhob, konvertierte die Bekl am (zu einem W...