Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenverbrauch
Eigenverbrauch (Kennzahl 001, siehe Rz. 59 ff.
UStR 2000)
Außer den Entgelten für Lieferungen und Leistungen ist auch
der Eigenverbrauch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Auf die ausführliche Darstellung
in den vom Finanzamt zugesandten „Erläuterungen" wird hingewiesen, insbesondere
auf Folgendes:
• Die Entnahme von Gegenständen aus dem
Betriebsvermögen ins Privatvermögen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn für diese
Gegenstände keine Vorsteuer geltend gemacht wurde, z. B. wenn der Gegenstand von einem
Privaten gekauft wurde oder wenn ein KFZ ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde, ohne
dass die Vorsteuer geltend gemacht werden konnte.
• Bei Bewirtung
von Geschäftsfreunden kann nur die Hälfte der Aufwendungen oder Ausgaben als
Betriebsausgaben verrechnet werden (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG). Zu den Aufwendungen
anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden gehören auch jene, die auf den
bewirtenden Unternehmer und dessen Arbeitnehmer entfallen.
•
Umsatzsteuerpflichtig sind Ausgaben des Unternehmers für Leistungen im Ausland, die,
wenn sie im Inland e...