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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 218
Organgesellschaften
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Organgesellschaften In dieser Spalte ist anzukreuzen, ob zum Unternehmen auch Organgesellschaften (das sind Gesellschaften, die derart in das Unternehmen eingegliedert sind, dass ihre Umsätze bei dem Organträger erklärt werden) gehören. Wird diese Frage bejaht, dann ist die Anzahl der Organgesellschaften einzutragen. | 2 |