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Alleinerzieherabsetzbetrag
Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn
Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Als
Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner
lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG)
Familienbeihilfe bezogen haben.
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Der
Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt ab 2004
jährlich bei einem Kind 494 € und bei zwei Kindern 669 € . Der
Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich für das dritte und jede weitere Kind um
220 € jährlich. |
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