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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 128

Alleinerzieherabsetzbetrag

Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben.


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Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt ab 2004 jährlich bei einem Kind 494 € und bei zwei Kindern 669 € . Der Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich für das dritte und jede weitere Kind um 220 € jährlich.

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