Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Gewinnausschüttungen
Seite 3 der
Körperschaftsteuererklärung
Verdeckte
Gewinnausschüttungen (Kennzahl 9288)
Eine verdeckte
Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Körperschaft einem Gesellschafter oder einem
Angehörigen des Gesellschafters Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem
Nichtgesellschafter nicht gewähren würde, z. B. unangemessen hohe Gehaltsbezüge oder
S. S 207Pensionszusagen für die Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder
Angestellter, zinsenfreie oder besonders niedrig verzinste Darlehen, überhöhte Zinsen
für ein vom Gesellschafter der Gesellschaft gewährtes Darlehen, verbilligte Abgabe von
Waren an den Gesellschafter, Überpreise beim Ankauf von Waren vom Gesellschafter,
überhöhte Miet- oder Pachtzahlungen an den Gesellschafter. Für Forderungen der
Gesellschaft an die Gesellschafter oder Geschäftsführer sind Zinsen zu verrechnen. Der
in der Verordnung
BGBl. II Nr. 487/1999 für die Zinsenersparnis bei
Arbeitgeberdarlehen genannte Zinssatz von 4,5% p. a. erscheint angemessen. Für Darlehen,
die der Gesellschafter sein...