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Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2004
S. S 196Die
Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2004
Wenn Sie im Jahr 2004
„Arbeitnehmer" waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
und auch „andere" Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale"
Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 124 ff.) abzugeben. Wenn Sie
aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen" Einkünfte
hatten, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in
Betracht.
Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht
gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien
2002. Sie sind auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at zu
finden.
Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 kann dem
Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Dabei wird die Erklärung am Bildschirm
ausgefüllt und online übermittelt. Die Online-Version des Formulars L 1 für die
Arbeitnehmerveranlagung 2004 kann unter www.bmf.gv.at aufgerufen werden.
Voraussetzung für die elektronisc...