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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 194

Verteilung von Herstellungen


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Verteilung von Herstellungen (Kennzahlen 9440, 9480 und 9500)
Werden zur Finanzierung der begünstigten Herstellungsaufwendungen gesetzlich vorgesehene Mieterhöhungen vorgenommen, kann der Herstellungsaufwand gleichmäßig auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt werden (Näheres siehe bei Anm. 53, Seite S 154 ff.). Führen Sie bitte den Verteilungszeitraum an. Bei einer Antragstellung auf Verteilung ist unter der Kennzahl 9440 die Gesamthöhe der 2004 angefallenen Herstellungsaufwendungen anzugeben. Unter der Kennzahl 9480 sind sämtliche auf 2004 entfallenden Herstellungszehntel/-fünfzehntel, somit auch solche aus einer in Vorjahren erfolgten Antragstellung auf Verteilung einzutragen. Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988, die nicht in Zehnteln/Fünfzehnteln abgesetzt werden, sind im Rahmen der AfA unter Kennzahl 9500 zu berücksichtigen.
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