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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 188
USt-Bruttosystem
USt-Bruttosystem (Kennzahl 9093)
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Wenn beim Bruttosystem die Betriebseinnahmen ohne
Umsatzsteuer angeführt werden, dann ist bei der Kennzahl 9093 die vereinnahmte
Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen anzugeben. |
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