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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 186

Branchenkennzahl


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Branchenkennzahl
Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie im Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a. In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes zu indizieren.
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