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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 122

Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist

Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Bei der Feststellung des Gewinnes für 2004 sind einige Punkte besonders zu beachten.


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1. Begünstigung des Eigenkapitalzuwachses und des nichtentnommenen Gewinnes (§ 11 und § 11a EStG)
Für natürliche Personen ist die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses nach § 11 EStG ab 2004 nicht mehr begünstigt (§ 124b Z 79 EStG). Nur mehr bei Kapitalgesellschaften kann das vom Unternehmer an sein Unternehmen zur Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden kann.

Begünstigt ist aber nur der jährliche Eigenkapitalzuwachs. Der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg ist einerseits so kompliziert in seiner Berechnung und andererseits in seiner Auswirkung steuerlich so gering, dass sich in den meisten Fällen die Berechnung der Begünstigung steuerlich gar nicht auszahlt, denn es müssen zunächst einmal die abzugsfähigen fiktiven Zinsen berechnet werden. In Höhe dieser begünstigten Zinsen wird der Gewinn der Gesellschaft von der Tarifsteuer entlastet, dafür aber beim Gesellschafter mi...

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