zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 95

Pauschalierung

Pauschalierung
Zur Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft siehe Anm. 13, Seite S 133.
S. S 96Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit und bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung der Betriebsausgaben (so genannte Basispauschalierung).
Wenn Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 220.000 € betragen hat, können Sie folgende Betriebsausgaben verrechnen:
• 12% des Umsatzes bzw. 6% des Umsatzes für bestimmte Berufsgruppen (ab der Veranlagung 2004 werden die pauschalen Betriebsausgaben von 6% mit 13.200 € und die von 12% mit 26.400 € begrenzt),
• Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, in Wien die U-Bahn-Steuer),
• Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe, Zutaten,
• Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden,
• Sozialversicherungsbeiträge de...



Daten werden geladen...