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KommSt: Verantwortung
• Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH hat die Verantwortung für die Einbringung der Kommunalsteuer zu tragen. - (§ 9 Abs. 1 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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