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Gestaltung: Missbrauch
• Es ist ungewöhnlich und unangemessen, dass ein Arbeitnehmer ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem als Dienstwohnung wieder zur Verfügung gestellt bekommt. - (§ 22 BAO), (Abweisung)
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