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Kanaleinmündungsabgabe NÖ
• Der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches einer Vorauszahlung auf die Kanaleinmündungsabgabe ist von jenem der Verwirklichung des Abgabentatbestandes nach § 2 NÖ KanalG verschieden. Die Vorauszahlung der Kanaleinmündungsabgabe kann ab Erfüllung der in § 3 a Abs. 1 und 2 leg. cit. umschriebenen Voraussetzungen begehrt werden. - (§ 2 NÖ KanalG), (Abweisung)
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