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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite R 39

Gebührenanspruch

Es ist nicht die Aufgabe der über den Gebührenanspruch entscheidenden Verwaltungsbehörden, die gerichtliche Ladung daraufhin zu prüfen, ob die Ladung als Zeuge zu Recht erfolgte. - § 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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