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NoVA bei Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland
Die Rechtslage im systematischen Überblick
Bei der Verwendung von Kraftfahrzeugenmit ausländischen Kennzeichen im Inland geht es im Wesentlichen kraftfahrrechtlich um die Frage der Zulassungspflicht und steuerrechtlich um die Frage der NoVA-Pflicht. Die Erfahrung sowie die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit in der Judikaturund Gesetzgebungzeigen, dass diese Thematik immer wieder ins Zentrum des Interesses rückt bzw. Anlass zu Diskussionen gibt. Im Folgenden soll daher ein systematischer Überblick über die Rechtslage gegeben werden.
1. NoVA Tatbestände
Neben dem Haupttatbestand in § 1 Z 1 NoVAG, wonach "die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie von Vorführkraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1972) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ..." der NoVA unterworfen wird, unterliegt nach § 1 Z 2 NoVAG die gewerbliche Vermietung (Leasing)"im Inland von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen durch einen Unternehmer ..." der NoVA. Ob die gewerbliche Vermietung im Inland bewirkt wird, ist dabei nach § 3 Abs. 11 UStG 1972 zu beurteilen. Demnach wird die Vermietung/Leasing im Inland bewirkt, wenn das vermietete/verleaste Kraftfahrzeug im Inland verwendet wird. Durch diesen Tatbestand werd...