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VwGH zur Bundesabgabenordnung
Empfängernennung (§ 162 BAO)
Wenn ein Unternehmer, welcher mit Paletten handelt, jährlich Paletten im Wert bis zu 1 Mio Euro von Privaten rückkauft, dann wirkt dies unglaubwürdig, zumal Stichproben fingierte Namen etc. ergeben haben. Daher war die Aufforderung zur Nennung der Empfänger zu Recht erfolgt ().
Schätzungsbefugnis bei Taxiunternehmer (§ 184 BAO)
Der VwGH weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass im Taxigewerbe Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges durch den Taxifahrer ausweisen und auf Grund derer geprüft werden kann, ob der Fahrer dem Unternehmer die tatsächlich vereinnahmte Losung aushändigt, zu den Grundaufzeichnungen gehören. Die Nichtaufbewahrung berechtigt daher zur Schätzung ().