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Ertragsteuerliche Behandlung der Schenkungssteuer bei Preisausschreiben
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 wurde in § 15 Abs. 1 ErbStG folgende Ziffer 6 eingefügt: "Steuerfrei bleiben außerdem Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind." In § 34 Abs. 1 leg. cit. fügte der Gesetzgeber an, dass diese Schenkungssteuerbefreiung auf alle Vorgänge anzuwenden ist, für die die Steuerschuld nach dem entsteht.
1. Entstehung der Schenkungssteuerschuld vor dem
Werbung von Handelsunternehmen dient nach allgemeiner Lebenserfahrung dazu, die Produkte dieses Unternehmens bekannt zu machen und Konsumenten in weiterer Folge dazu zu veranlassen, diese Produkte zu kaufen. Die Bereicherung des Zuwendungsempfängers im Zusammenhang mit Preisausschreiben, die zu Werbezwecken veranstaltet worden sind, ist objektiv und nahezu ausschließlich auf Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet. Daher sind die Aufwendungen einer Ausspielung und die darauf entfallende Schenkungssteuer abzugsfähige Betriebsausgaben.
2. Entstehung der Schenkungssteuerschuld zwischen und In-Kraft-Treten des Abgabenänderungsgesetzes 2004 ()
Mit dem AbgÄndG 2004 wurde die Schenkungssteuerbefreiung für Preisausschreiben (G...