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Liebhabereivermutung bei gemeinnützigen Vereinen
Liebhabereivermutung bei gemeinnützigen Vereinen (§ 2 Abs. 5 UStG)
Die in den Liebhaberei-Richtlinien vertretene Auffassung, dass bei gemeinnützigen Vereinen umsatzsteuerlich von einer Liebhabereivermutung auszugehen ist, lässt sich nicht aus dem Gesetz ableiten und ist daher nicht anzuwenden ().
Anmerkung: Siehe dazu auch den Beitrag von Bernhard Renner in diesem Heft, S 537 ff.