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Doppelwohnsitz
Doppelwohnsitz (§ 4 Abs. 4, § 26 EStG)
Die Frage, ob es einem Arbeitnehmer zumutbar ist, seinen Familienwohnsitz in die Nähe der Arbeitstelle zu verlegen, ist im Einzelfall zu beurteilen. Eine starre Grenze der Tolerierung eines Doppelwohnsitzes von zwei Jahren gibt es nicht. Eine Tätigkeit am Wohnort rechtfertigt die Beibehaltung des Wohnsitzes, auch wenn aus dieser Tätigkeit zunächst Verluste erwirtschaftet werden. Eine pauschale Kürzung der Aufwendungen um steuerfreie Diäten für Dienstfahrten etc. kann auch nicht erfolgen ().