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Betriebsausgaben
• Im Hinblick auf das Trennungsprinzip können Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter den allgemeinen Betriebsausgabentatbestand des § 4 Abs. 4 EStG erfüllen. Solcherart können etwa auf der Basis einer Gegenleistungsbeziehung (z. B. Werbevertrag) an ein Museum des Gesellschafters geleistete Zahlungen zu Betriebsausgaben nach dem allgemeinen Betriebsausgabentatbestand führen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde)
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