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Zuschläge zum Entgelt bei (teil)nichtigen Arbeitszeitvereinbarungen
Mit seiner Entscheidung vom , 8 ObA 116/04y, hat der OGH die - im Hinblick auf ihre europarechtlichen Implikationen bekannt gewordene - Rechtssache Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & Co KG zu einem durchaus überraschenden, innerstaatlichen Zwischenergebnis geführt. Die vorliegende Vereinbarung einer "Beschäftigung nach Bedarf" wertete der OGH dabei als Rahmendienstvertrag, dem es an der Fixierung eines bestimmten Arbeitszeitausmaßes und einer bestimmten Lage der Arbeitszeit mangelt, was zu einer Teilnichtigkeit des gegenständlichen Arbeitsvertrages führe. Für das Oktober-Heft der ASoK haben RA Dr. Alois Obereder und Dr. Hans Trenner von der AK Wien, welche als Vertreter der Klägerin am gegenständlichen Verfahren selbst beteiligt waren, eine Analyse des genannten Judikats und seiner praktischen Konsequenzen verfasst.