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Schätzung bei fehlender Nummerierung der Rechnungen
Im Rahmen einer Prüfung erfolgten Gewinnzuschätzungen, weil die Ausgangsrechnungen nicht fortlaufend nummeriert waren und eine Nachkalkulation höhere Umsätze erbrachte. Bei dieser Nachkalkulation wurde aber nicht berücksichtigt, dass nach Angaben des Unternehmers geringe produktive Stunden angefallen sind, weil insbesondere zwei Arbeitnehmer nicht voll einsatzfähig waren und außerdem Leerzeiten durch mangelnde Aufträge angefallen sind. Da die Behörde diesen Umstand nicht berücksichtigt hat, war der Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben ().