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Heilige Kuh Auto
Nutzungsdauer und Privatanteil am Prüfstand der Praxis
Die besten Geschichten schreibt noch immer das (Prüfer-)Leben. Bekanntlich existiert für Pkw gemäß § 8 Abs. 6 EStG eine gesetzliche Vermutung einer achtjährigen Nutzungsdauer. Diese hat sich unlängst in der Praxis exakt bestätigt. Zu Beginn einer Schlussbesprechung wollte der Steuerberater des geprüften Unternehmens ein bisschen Smalltalk betreiben, was ja nur zur Entspannung des Gesprächsklimas zwischen der Finanzbehörde und dem Abgabepflichtigen beitragen kann. Dabei beklagte sich der steuerliche Vertreter unter anderem darüber, dass aufgrund der Verkehrsdichte das Autofahren auch keinen Spaß mehr mache. Außerdem wäre es um die Qualität der Fahrzeuge eher schlecht bestellt. "Ich fahre einen Audi S 8, der hat nach acht Jahren gerade einmal 150.000 Kilometer abgespult und nun ist mein Getriebe kaputt." Darauf ertönte es von Seiten der Finanzbehörde: "Da sehen Sie, wie genau die Gesetze gemacht sind. Nicht umsonst wurde die Nutzungsdauer bei Personenkraftwagen mit acht Jahren festgelegt." Möglicherweise enthält auch die Typenbezeichnung "S 8" einen Hinweis auf die Dauer der Haltbarkeit des Fahrzeuges.
Weil wir schon beim liebsten Kind des Österreichers, dem Auto, verweilen: Es gibt fast keine Betri...