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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite R 35
Gebührenfreiheit
• Die Gebührenfreiheit gemäß § 9 GGG hängt von der Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. - (§ 9 Abs. 1 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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