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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite R 35

Bewertung: Wohnung

Gemäß § 33 Abs. 2 BewG ist nur der dem Wohnungswert übersteigende Teil dem Grundvermögen zuzurechnen, somit ist der in dieser Bestimmung genannte Betrag vom (einfachen) Einheitswert abzuziehen. - (§ 15a ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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