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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite R 33
Angehörigenverträge: Fremdvergleich
• Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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