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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite R 33
Bescheid: Rechtsmittel
• Gegen Bescheide nach § 9 Abs. 1 GEG steht kein Rechtsmittel offen. - (§ 9 Abs. 1 GEG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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