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Schätzung bei Taxibetrieb
Schätzung bei Taxibetrieb (§ 184 BAO)
Im Taxigewerbe gehören Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und bei Rückgabe des Taxis durch den Taxilenker ausweisen und aufgrund derer überprüft werden kann, ob der Fahrer dem Unternehmer die tatsächlich vereinnahmte Losung aushändigt, zu den zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belegen. Damit sind solche Aufzeichnungen auch aufzubewahren. Da die angegebenen Kilometerstände mit den Kilometerständen auf den Werkstattrechnungen nicht übereingestimmt haben, bestand Schätzungsberechtigung. ()