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Veräußerung oder Schenkung eines Betriebes
Veräußerung oder Schenkung eines Betriebes (§ 24 EStG)
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde eine im Jahr 1988 erfolgte Teilbetriebsübertragung nicht als unentgeltliche Betriebsübertragung anerkannt. Denn der StPfl. lebte im Zeitpunkt der 1992 erfolgten Prüfung bereits von seiner Frau geschieden, sodass durch die Behörde keine Schenkungsabsicht (Absicht, den Beschenkten zu bereichern) angenommen wurde. Dabei hat die Behörde übersehen, dass der Wissensstand über die Scheidung im Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht bestand und dass der Beschwerdeführer vorbrachte, gerade durch die Schenkung seine Ehefrau zum Verbleib in der Ehewohnung zu bewegen. Dass beide Eheleute als Unternehmer Kaufleute sind, kann den Umstand, dass beide miteinander verheiratet sind, nicht verdrängen. ()